Rechtsanwalt für Arbeitnehmer und Betriebsräte

 

In der arbeitsrechtlich ausgerichteten Kanzlei vertrete ich aus Überzeugung ausschließlich Arbeitnehmer und deren Interessenvertretungen. Ich vertrete keine Arbeitgeber. 

 

Ich berate meine Mandanten umfassend: Außerhalb eines Prozesses in der Beratung und im Prozess bei allen deutschen Arbeitsgerichten, also auch bei allen Landesarbeitsgerichten (2. Instanz) und beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt (3. Instanz).

 

Arbeitnehmer unterstütze ich bei Kündigungen, Befristungen, Abmahnungen, Lohnfragen, Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld sowie bei sonstigen Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber.

 

Ich berate und begleite Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte, Konzernbetriebsräte und Personalräte.  Wir werden für sie als Sachverständige gem. § 80 Abs. 3 BetrVG tätig. Außerdem vertrete ich ihre Interessen in Einigungsstellen und in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren. Nicht nur in Münster, sondern bundesweit.

 

Ich bin außerdem für diverse Bildungsträger als Fachreferent und Dozent für Schulungen von Betriebsräten tätig.

 

Im Sozialrecht vertrete ich Mandanten im Antrags-, Widerspruchs- und Klageverfahren vor allen Sozialgerichten, Landessozialgerichten und dem Bundessozialgericht in Kassel.

 

Für meinen Kanzleistandort habe ich uns Räume in unmittelbarer Nachbarschaft zum Arbeitsgericht Münster ausgesucht.

 

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Kanzleigründer Jason Schomaker

 

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Fachanwalt für Arbeitsrecht

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